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Antrag auf zeitweilige Sportbefreiung

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, am Sportunterricht teilzunehmen, können Sie als Eltern einen Antrag auf Befreiung stellen.

Über den Antrag auf Befreiung vom Sportunterricht entscheidet der Sportlehrer hinsichtlich Art und Umfang der Befreiung. Bei Freistellungsanträgen, die über den Zeitraum von einer Woche hinausgehen, reichen Sie bitte zusätzlich ein ärztliches Zeugnis ein. (Grundlage: Schulbesuchsordnung vom 12. August 1994)

Es besteht keine Pflicht, die genauen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu benennen. Jedoch fällt es dem Sportlehrer mit diesen Angaben leichter, auf die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes einzugehen.

Den Antrag stellen Sie formlos oder nutzen diese Vorlage (pdf) zum Ausdrucken.