Schulstraße 5a
01936 Laußnitz
035795 42364
grundschule(at)laussnitz(dot)de
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Wir begrüßen unsere neuen Schulanfängerinnen und Schulanfänger ganz herzlich und wünschen allen Schülerinnen und Schülern der Grundschule Laußnitz einen schönen und erfolgreichen Start ins neue Schuljahr!

Die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule Laußnitz

Anmeldung der Schulanfänger zur Aufnahme in die

Grundschule Laußnitz

für das Schuljahr 2027/2028

Wir bitten alle Eltern des Schulbezirkes der Grundschule Laußnitz, deren Kinder bis zum 30. Juni 2027 das 6. Lebensjahr vollenden werden, ihr Kind in der Grundschule Laußnitz, Schulstraße 5a, 01936 Laußnitz anzumelden. Kinder, die bis zum 30. September 2027 das 6. Lebensjahr vollenden, können von den Eltern freiwillig in der Schule angemeldet werden und gelten mit der Anmeldung als schulpflichtig.

Anmeldezeit:

Dienstag, 08. September 2026 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Beide Sorgeberechtigte nehmen die Anmeldung vor. Im Verhinderungsfall eines Sorgeberechtigten muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorgelegt werden. Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde und der Impfausweis des Kindes mitzubringen.

Die Anmeldepflicht gilt für alle Kinder, die im Schulbezirk der Grundschule Laußnitz (Gemeinden Laußnitz und Großnaundorf mit Ortsteilen) wohnen.

Wichtig: Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen uns dies mit Namen der betreffenden Schule in freier Trägerschaft bitte schriftlich bis zum 15. September 2026 mit.

Sollten Sie verhindert sein oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Das Sekretariat ist immer montags und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.

Wichtige Information zur Schulanmeldung

Ab diesem Jahr neu: Die digitale Grundschulanmeldung!

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

für das kommende Schuljahr 2027/28 bietet das Sächsische Staatsministerium für Kultus erstmals, zusätzlich zum üblichen Verfahren, eine sachsenweite digitale Anmeldung als Alternative zum bisherigen Verfahren an.

Sie können Ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 online anmelden unter:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Bitte beachten Sie, dass für die Online-Anmeldung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen:

Die digitale Anmeldung ist nur möglich, wenn:

  • Wohnort: Eltern und Kind haben eine Wohnanschrift in Sachsen.
  • Meldeanschrift: Das Kind ist bei mindestens einem Elternteil gemeldet.
  • Regelschule: Es wird keine Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ gewählt.
  • Schulbezirk: Sie wünschen keine Beschulung außerhalb des eigenen Schulbezirks.
  • Keine Rückstellung: Für das Kind liegt kein Antrag auf Rückstellung vor.

Sollte einer dieser Punkte nicht zutreffen, dann ist keine Online-Anmeldung möglich. In diesem Fall nutzen Sie bitte wie gewohnt das übliche analoge Anmeldeverfahren direkt bei uns vor Ort, gemäß öffentlicher Bekanntmachung.

Wichtiger Hinweis zum weiteren Verfahren:

Bitte beachten Sie, dass die Online-Anmeldung ausschließlich den ersten Schritt (die reine Datenerfassung) betrifft.

Gemäß § 4 der Schulordnung Grundschulen bleibt für den weiteren Prozess der Schulaufnahme auch weiterhin ein persönlicher Kontakt mit unserer Schule erforderlich und sinnvoll. Wir werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt über die nächsten Schritte und Termine informieren.

Bei Fragen können Sie sich gern an unser Sekretariat wenden.

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Herzlich Willkommen an der Grundschule Laußnitz

Mein Name ist Laußi. Ich bin das Schulmaskottchen und im vergangenen Schuljahr bei einem Wettbewerb der Schüler unserer Schule entstanden. Mein Erfinder ging damals übrigens in die 4. Klasse.

Unsere Schule ist zwar klein, aber dafür sehr gemütlich. Das Lernen macht hier richtig Spaß. Und in den Pausen kann man auf unserem riesigen Freigelände auch mal richtig rumtoben, wenn einem danach ist.

Ich selbst bin ja eher eine Leseratte, deshalb kannst du mich häufig in der Schulbibliothek finden. Überhaupt gibt es bei uns viele tolle Freizeitangebote. Vom Töpfern über Holzbearbeitung, gesunde Ernährung, Tanzen, Naturerkundungen und vieles mehr, kannst du hier alles machen, was dein Herz begehrt. Und ab der 2. Klasse lernst du sogar, wie man einen Computer programmiert.

Du interessierst dich für unsere Schule? Komm doch mit deinen Eltern oder Großeltern einfach mal vorbei und schau dir unsere Schule selbst an.

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Die Zukunft beginnt jetzt – Grundschule Laußnitz startet ins digitale Unterrichtszeitalter

Kurz vor Weihnachten war es endlich soweit: Die langersehnten, interaktiven Tafeln wurden geliefert und in allen Klassenräumen und dem Englischkabinett der Grundschule Laußnitz installiert.

Mit dem Einbau der interaktiven Tafeln macht der Laußnitzer Schulstandort einen gewaltigen Schritt in Richtung Zukunft. Diese Tafeln werden uns ganz neue Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung an die Hand geben. Damit können wir unser digitales Profil noch weiter schärfen, nachdem wir mit den PC-Mäusen für Klasse 1 und den Programmierkursen RoboKids I für Klasse 2, auf Basis von Lego® Education WeDo, sowie RoboKids II für die Klassen 3 und 4, auf Basis von Calliope mini und Calli:bot, ohnehin bereits ein herausragendes digitales Angebot an unserer Schule etabliert haben. In Laußnitz erhalten bereits jetzt alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen spezieller Förderkurse die Möglichkeit zum Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in der Programmierung von Mikrokontrollern und Robotern.

Natürlich werden diese Tafeln für uns im Lehrerkollegium eine völlig neue Herausforderung darstellen. Und es wird nicht immer gleich alles so funktionieren, wie man sich das wünschen würde. Aber auch diese Hürde werden wir im Team gemeinsam meistern.

Ein ganz herzlicher Dank geht in diesem Zusammenhang an unseren Bürgermeister René Georgi und den Laußnitzer Gemeinderat für die stets engagierte Unterstützung unserer Schule.

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Die IT-Ausstattung unserer Schule wird über Finanzmittel aus dem Digitalpakt gefördert.

Anders lernen - mit Erfolg

Wir sind eine staatliche Grundschule,
in der die Schüler mit einer ausgewogenen Mischung verschiedener Unterrichtsformen lernen. Die Palette reicht vom klassischen Frontalunterricht bis hin zu offenen Unterrichtsformen.


Unterricht an der Grundschule Laußnitz - das heißt:

  • kompetenzorientierter UnterrichtIndividualisierung und Differenzierung 
  • freies, genießendes Lesen 
  • Patenarbeit (Kinder lernen von Kindern)
  • Vermittlung von Techniken für selbständiges Lernen
  • Förderkurse zur individuellen Förderung in Kleinstgruppen
  • anschauliches Lernen vor Ort I Einbeziehung externer Partner und Experten
  • Gesprächskreise I Kinderrat I Streitschlichter 
  • Förderung von Kindern mit Besonderheiten I Prävention von Lernschwierigkeiten
  • Aufbrechen des 45-min-Takts
  • und nicht zuletzt: Klassenlehrerprinzip von der Klasse 1 bis 4
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Unser Konzept - Auf das Leben vorbereiten

Der gesamte Unterricht und alle außerunterrichtlichen Aktivitäten an unserer Grundschule stehen unter dem Ziel der intensiven Förderung der Selbständigkeit der Kinder und dienen dem Erwerb von Lebenskompetenzen.

Wir vermitteln grundlegendes Wissen so, dass wir die Basis für ein lebenslanges, selbständiges, freudbetontes Lernen schaffen.
Wir fördern Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen und orientieren bewusst auf Werte in unserer Gesellschaft.


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Schüler & Lehrer

In diesem Schuljahr lernen 82 Kinder in 5 Klassen an der Grundschule in Laußnitz.

Sie werden beim Lernen und Entdecken begleitet von acht Lehrerinnen und Lehrern
Uns vereint die Freude an unserem Beruf. Kindern begegnen wir mit Respekt und Wertschätzung und haben stets ein offenes Ohr für ihre Anliegen.

Im Klassenlehrer sehen wir eine wichtige Bezugsperson für Grundschulkinder.
Deshalb arbeiten wir nach dem Klassenlehrerprinzip:
Jeder Lehrer, jede Lehrerin unterrichtet in seiner eigenen Klasse so viele Stunden wie möglich.

Einmal wöchentlich bekommen wir Unterstützung von einer externen Lehrkraft für das Wahlfach Evangelische Religion.

Schulhaus & Gelände

Unser Schulhaus bietet: drei Etagen, davon eine für den Hort; helle, große Klassenzimmer; PC-Raum, Musikzimmer, Kunstraum, Schul- und Hortbibliothek; Küche und Speiseraum im Erdgeschoss; Werkraum sowie Töpferraum mit Brennofen im Nebengebäude, Trinkbrunnen.

Das Schulgebäude besitzt einen eigenen Zugang zur modernen 2-Feld-Sporthalle der Gemeinde Laußnitz, in der neben dem Sportunterricht auch regionale schulische Wettkämpfe ausgetragen werden.

Ein weitläufiges Außengelände beherbergt kindgerechte Spielbereiche sowie neue Sportanlagen. Eine grüne Oase zum Erforschen und Staunen entsteht gerade auf dem Schulgelände.

Die Vielzahl der räumlichen Möglichkeiten zum Lernen und Erholen nutzen wir in enger Kooperation mit Hort und Kindertagesstätte.

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Kunstraum  und  "Schulschaufenster"

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Elternmitwirkung

Eltern sind die wichtigsten Partner in einem von gegenseitigem Vertrauen und Respekt geprägtem schulischen Miteinander. Beteiligung der Eltern bedeutet für uns transparentes Handeln, regelmäßige Information und aktive Mitwirkungsmöglichkeiten:

individuelle Gespräche zwischen Klassenlehrer und Eltern (Bildungsberatung, Entwicklungsberatung) zweimal im Schuljahr oder sofort bei Bedarf, auf Wunsch mit Einbeziehung des Kindes und/oder der Horterzieherin, Treffen von Absprachen und Vereinbarungen, Vermittlung weiterer Angebote, Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
Elternabende zweimal im Schuljahr
Elternrat (setzt sich zusammen aus den Elternsprechern jeder Klasse) mit eigener geschlossener Gruppe in LernSax
• Beteiligung der Eltern in der Schulkonferenz
• spezielle Bildungsberatung für Schüler der Klassen 3 und 4 hinsichtlich des weiteren Bildungsweges (Bildungsempfehlung Klasse 4)
• monatlicher Schulleiterbrief mit aktuellen Informationen
• allgemeine Erreichbarkeit über Telefon oder Mail

Ausschreibung Förder- und Nachhilfeangebot „Lernen lernen“

Auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages soll für das Schuljahr 2026/27, vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz und unter Nutzung des Schulbudgets, ein unterrichtsergänzendes Förder- und Nachhilfeangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 unserer Schule etabliert bzw. fortgeführt werden. Ziel des Angebots ist die Förderung der Konzentration und Motivation sowie die Unterstützung beim Abbau individueller Lernrückstände. Die Maßnahme umfasst das Erlernen und Anwenden geeigneter Konzentrations- und Entspannungstechniken, die Erhöhung der Lernmotivation und das systematische Einüben geeigneter Lernmethoden bzw. Lernstrategien. Im Einzelfall soll das Angebot konkrete Hilfe bei der Überwindung von Lernrückständen leisten und in enger Abstimmung mit der Klassen- bzw. Fachlehrkraft erfolgen.

Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene pädagogische Qualifikation (z. B. Lehramt Grundschule oder vergleichbare Qualifikation) bzw. eine gleichwertige nachgewiesene fachliche Eignung, einschlägige mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Grundschulkindern (unterrichtlich und/oder im Ganztags-/Hortbereich) sowie fundierte Kenntnisse in Methodik und Didaktik der Unterrichtung von Grundschülerinnen und Grundschülern. Erwartet werden zudem Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und eine enge Abstimmung mit Schulleitung und Kollegium. Erforderlich ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG in Verbindung mit § 31 BZRG. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, ist der Nachweis eines vollständigen Masernimpfschutzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Masernschutzgesetz) zu erbringen.

Der Leistungsumfang beträgt zwei Unterrichtseinheiten pro Woche à 45 Minuten außerhalb des planmäßigen Unterrichts. Ort der Leistungserbringung ist die Grundschule Laußnitz. Der geplante Beginn ist September 2026. Die zeitliche Einordnung des Angebotes erfolgt in Absprache mit der Schulleitung.

Die Abrechnung erfolgt stundenweise; ein Anspruch auf eine abrechenbare Mindeststundenanzahl besteht nicht. Eine separate Abrechnung von Fahrtkosten ist nicht möglich. Im Angebot ist ein Stundensatz auszuweisen, der sämtliche anfallenden Kosten (Honorar, Fahrtkosten, Steuern etc.) beinhaltet.

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, fachlicher Qualität und Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der eingereichten Unterlagen (Qualifikation, relevante Erfahrung, Konzept, Verfügbarkeit, Preis).

Bitte reichen Sie Ihr schriftliches Angebot mit einem kurzen Konzept (maximal eine Seite) zur Probenarbeit und Veranstaltungsdurchführung, Qualifikationsnachweisen und gegebenenfalls Referenzen bis zum 08. September 2026 (Datum des Posteingangs) ein an: Grundschule Laußnitz, Schulstraße 5a, 01936 Laußnitz.

Ausschreibung Kursleitung „Schulchor“ (Dienstleistungsvertrag)

Auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages soll für das Schuljahr 2026/27, vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz und unter Nutzung des Schulbudgets, ein unterrichtsergänzendes Chor-Angebot für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 unserer Schule etabliert bzw. fortgeführt werden. Ziel des Angebots ist die Übernahme der Leitung unseres bestehenden Schulchores zur musikalischen Förderung der Kinder. Das Angebot umfasst wöchentliche Proben mit kindgerechter Stimmbildung, rhythmischen Übungen und einem zur Grundschule passenden Liedrepertoire. Zudem beinhaltet es ausdrücklich die organisatorische Vorbereitung und Durchführung etablierter schulischer Veranstaltungen, insbesondere Schuleinführung, Weihnachtssingen sowie Chorauftritte zu besonderen Veranstaltungen der Schule oder der Gemeinde. Hierzu zählen unter anderem die Repertoireplanung, die Abstimmung mit der Schulleitung, die Probenplanung, die Organisation von Generalproben, die Koordination mit Technik/Begleitung sowie die Durchführung der Auftritte.

Vorausgesetzt werden einschlägige mehrjährige Erfahrungen in der Leitung von Kinder- bzw. Schulchören sowie Kenntnisse in Methodik und Didaktik der Arbeit mit Grundschulkindern und die Fähigkeit zur altersgerechten Probenarbeit. Erwartet werden zudem Erfahrung in der Planung und Organisation musikalischer Schulveranstaltungen, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und eine enge Abstimmung mit Schulleitung und Kollegium. Erforderlich ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG in Verbindung mit § 31 BZRG. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, ist der Nachweis eines vollständigen Masernimpfschutzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Masernschutzgesetz) zu erbringen.

Der Leistungsumfang beträgt zwei Unterrichtseinheiten pro Woche à 45 Minuten außerhalb des planmäßigen Unterrichts. Zusätzlich notwendige Einsätze im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen (zum Beispiel Generalproben und Auftritte) erfolgen nach vorheriger Absprache und werden ebenfalls stundenweise abgerechnet. Ort der Leistungserbringung ist die Grundschule Laußnitz bzw. die jeweiligen Auftrittsorte des Schulchors. Der Beginn ist für September 2026 geplant. Die zeitliche Einordnung des Angebotes erfolgt in Absprache mit der Schulleitung.

Die Abrechnung erfolgt stundenweise; ein Anspruch auf eine abrechenbare Mindeststundenanzahl besteht nicht. Eine separate Abrechnung von Fahrtkosten ist nicht möglich. Im Angebot ist ein Stundensatz auszuweisen, der sämtliche anfallenden Kosten (Honorar, Fahrtkosten, Steuern etc.) beinhaltet.

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, fachlicher Qualität und Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der eingereichten Unterlagen (Qualifikation, relevante Erfahrung, Konzept, Verfügbarkeit, Preis).

Bitte reichen Sie Ihr schriftliches Angebot mit einem kurzen Konzept (maximal eine Seite) zur Probenarbeit und Veranstaltungsdurchführung, Qualifikationsnachweisen und gegebenenfalls Referenzen bis zum 08. September 2026 (Datum des Posteingangs) ein an: Grundschule Laußnitz, Schulstraße 5a, 01936 Laußnitz.

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Schulanmeldung für ukrainische Kinder

Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlineanmeldeportal eingerichtet.

Das Portal ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine

Transparenzhinweis:

Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.