Ausschreibung Förder- und Nachhilfeangebot „Lernen lernen“
Auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages soll für das Schuljahr 2026/27, vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz und unter Nutzung des Schulbudgets, ein unterrichtsergänzendes Förder- und Nachhilfeangebot für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 unserer Schule etabliert bzw. fortgeführt werden. Ziel des Angebots ist die Förderung der Konzentration und Motivation sowie die Unterstützung beim Abbau individueller Lernrückstände. Die Maßnahme umfasst das Erlernen und Anwenden geeigneter Konzentrations- und Entspannungstechniken, die Erhöhung der Lernmotivation und das systematische Einüben geeigneter Lernmethoden bzw. Lernstrategien. Im Einzelfall soll das Angebot konkrete Hilfe bei der Überwindung von Lernrückständen leisten und in enger Abstimmung mit der Klassen- bzw. Fachlehrkraft erfolgen.
Vorausgesetzt werden eine abgeschlossene pädagogische Qualifikation (z. B. Lehramt Grundschule oder vergleichbare Qualifikation) bzw. eine gleichwertige nachgewiesene fachliche Eignung, einschlägige mehrjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Grundschulkindern (unterrichtlich und/oder im Ganztags-/Hortbereich) sowie fundierte Kenntnisse in Methodik und Didaktik der Unterrichtung von Grundschülerinnen und Grundschülern. Erwartet werden zudem Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und eine enge Abstimmung mit Schulleitung und Kollegium. Erforderlich ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG in Verbindung mit § 31 BZRG. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, ist der Nachweis eines vollständigen Masernimpfschutzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Masernschutzgesetz) zu erbringen.
Der Leistungsumfang beträgt zwei Unterrichtseinheiten pro Woche à 45 Minuten außerhalb des planmäßigen Unterrichts. Ort der Leistungserbringung ist die Grundschule Laußnitz. Der geplante Beginn ist September 2026. Die zeitliche Einordnung des Angebotes erfolgt in Absprache mit der Schulleitung.
Die Abrechnung erfolgt stundenweise; ein Anspruch auf eine abrechenbare Mindeststundenanzahl besteht nicht. Eine separate Abrechnung von Fahrtkosten ist nicht möglich. Im Angebot ist ein Stundensatz auszuweisen, der sämtliche anfallenden Kosten (Honorar, Fahrtkosten, Steuern etc.) beinhaltet.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, fachlicher Qualität und Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der eingereichten Unterlagen (Qualifikation, relevante Erfahrung, Konzept, Verfügbarkeit, Preis).
Bitte reichen Sie Ihr schriftliches Angebot mit einem kurzen Konzept (maximal eine Seite) zur Probenarbeit und Veranstaltungsdurchführung, Qualifikationsnachweisen und gegebenenfalls Referenzen bis zum 08. September 2026 (Datum des Posteingangs) ein an: Grundschule Laußnitz, Schulstraße 5a, 01936 Laußnitz.
laussnitz
de