Schulstraße 5a
01936 Laußnitz
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Ausschreibung Kursleitung „Schulchor“ (Dienstleistungsvertrag)

Auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages soll für das Schuljahr 2026/27, vorbehaltlich der Zustimmung der Schulkonferenz und unter Nutzung des Schulbudgets, ein unterrichtsergänzendes Chor-Angebot für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 2 bis 4 unserer Schule etabliert bzw. fortgeführt werden. Ziel des Angebots ist die Übernahme der Leitung unseres bestehenden Schulchores zur musikalischen Förderung der Kinder. Das Angebot umfasst wöchentliche Proben mit kindgerechter Stimmbildung, rhythmischen Übungen und einem zur Grundschule passenden Liedrepertoire. Zudem beinhaltet es ausdrücklich die organisatorische Vorbereitung und Durchführung etablierter schulischer Veranstaltungen, insbesondere Schuleinführung, Weihnachtssingen sowie Chorauftritte zu besonderen Veranstaltungen der Schule oder der Gemeinde. Hierzu zählen unter anderem die Repertoireplanung, die Abstimmung mit der Schulleitung, die Probenplanung, die Organisation von Generalproben, die Koordination mit Technik/Begleitung sowie die Durchführung der Auftritte.

Vorausgesetzt werden einschlägige mehrjährige Erfahrungen in der Leitung von Kinder- bzw. Schulchören sowie Kenntnisse in Methodik und Didaktik der Arbeit mit Grundschulkindern und die Fähigkeit zur altersgerechten Probenarbeit. Erwartet werden zudem Erfahrung in der Planung und Organisation musikalischer Schulveranstaltungen, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und eine enge Abstimmung mit Schulleitung und Kollegium. Erforderlich ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG in Verbindung mit § 31 BZRG. Für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, ist der Nachweis eines vollständigen Masernimpfschutzes gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Masernschutzgesetz) zu erbringen.

Der Leistungsumfang beträgt zwei Unterrichtseinheiten pro Woche à 45 Minuten außerhalb des planmäßigen Unterrichts. Zusätzlich notwendige Einsätze im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen (zum Beispiel Generalproben und Auftritte) erfolgen nach vorheriger Absprache und werden ebenfalls stundenweise abgerechnet. Ort der Leistungserbringung ist die Grundschule Laußnitz bzw. die jeweiligen Auftrittsorte des Schulchors. Der Beginn ist für September 2026 geplant. Die zeitliche Einordnung des Angebotes erfolgt in Absprache mit der Schulleitung.

Die Abrechnung erfolgt stundenweise; ein Anspruch auf eine abrechenbare Mindeststundenanzahl besteht nicht. Eine separate Abrechnung von Fahrtkosten ist nicht möglich. Im Angebot ist ein Stundensatz auszuweisen, der sämtliche anfallenden Kosten (Honorar, Fahrtkosten, Steuern etc.) beinhaltet.

Die Auswahl erfolgt nach Eignung, fachlicher Qualität und Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der eingereichten Unterlagen (Qualifikation, relevante Erfahrung, Konzept, Verfügbarkeit, Preis).

Bitte reichen Sie Ihr schriftliches Angebot mit einem kurzen Konzept (maximal eine Seite) zur Probenarbeit und Veranstaltungsdurchführung, Qualifikationsnachweisen und gegebenenfalls Referenzen bis zum 08. September 2026 (Datum des Posteingangs) ein an: Grundschule Laußnitz, Schulstraße 5a, 01936 Laußnitz.